Jusletter

Aufnahmen dürfen 100 Tage aufbewahrt werden

Öffentliche Überwachungskameras

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Aufnahmen dürfen 100 Tage aufbewahrt werden, in: Jusletter 18. Dezember 2006
Videoaufnahmen von Überwachungskameras im öffentlichen Raum dürfen während 100 Tagen aufbewahrt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts kann die entsprechende Regelung im neuen St. Galler Polizeireglement verfassungskonform angewendet werden.

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