Anspruch auf Entschädigung prüfen
Bund haftet grundsätzlich für Inhaftierung in Deutschland
Der Bund hat einem einstigen Flüchtling aus der Türkei und heutigen Schweizer Bürger zu Unrecht jede Entschädigung und Genugtuung für eine in Deutschland erfolgte Inhaftierung verweigert.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare