Die Vergabe der Frequenzen im 900 MHz-Bereich an E-Plus und O2
Rechtliche Beurteilung, wenn zu dem Zeitpunkt ein zuteilungsreifer Antrag eines (fünften) Wettbewerbers vorlag – Beurteilung der Rechtmässigkeit und mögliche Rechtsfolgen
Der Aufsatz setzt sich im Einzelnen mit der Vergabe der sog. E-GSM 900 Frequenzen an E-Plus und O2 Germany auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesnetzagentur hierbei zu Unrecht die Möglichkeit der Vergabe an Dritte ausblendet, ein bestehendes Oligopol favorisiert und mit ihrer Entscheidung bestehende oligopolistische Strukturen zu Lasten des Verbrauches zementiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Vorgeschichte der Entscheidung zur Frequenzzuteilung
- III. Fragestellungen, die sich aus der Art und Weise der Frequenzzuteilung ergeben
- IV. Problematik der Frequenzzuteilung ohne vorgeschaltetes Vergabeverfahren
- 1. Die E-GSM Frequenzzuteilung der BNetzA im Lichte des europäischen Gemeinschaftsrechts
- 1.1. «Transparentes Verfahren» als zu beachtendes Ermessenskriterium
- 1.1.1. «Transparenz»
- 1.1.2. Vorgehen der BNetzA
- 1.1.3. Fazit
- 1.2. «Objektive, da nichtdiskriminierende Frequenzzuteilung» als zu beachtendes Ermessenskriterium
- 1.2.1. «Nichtdiskriminierung»
- 1.2.2. Beruht die Frequenzzuteilung der E-GSM Bänder durch die BNetzA auf einem nichtdiskriminierenden (weil chancengleichen) Verfahren?
- 2. Fazit
- V. Können die übergangenen Mitbewerber die Frequenzzuteilung rechtlich angreifen und ein neues Zuteilungsverfahren erzwingen?
- 1. Problem: Klageart
- 2. Problem: Klagefrist
- 3. Problem: Drittschützende Wirkung des § 55 Nr. 9 TKG
- 4. Fazit
- Literaturverzeichnis
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