Weder Mord noch Totschlag
Vorsätzliche Tötung aus Verzweiflung
Das Walliser Kantonsgericht hat eine Mutter, die sich im Jahre 2002 das Leben nehmen und ihre vier Kinder nicht allein zurücklassen wollte, zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt.
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