Berg- und Alpprodukte werden geschützt
Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse verabschiedet. Sie stellt sicher, dass ein Produkt mit der Bezeichnung «Berg» tatsächlich aus einer Bergregion stammt.
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