Kein Entscheid zu degressivem Steuertarif
Eine gegen den degressiven Steuertarif des Kantons Appenzell Ausserrhoden gerichtete staatsrechtliche Beschwerde ist von der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben worden.
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