Jusletter

Mord vor Disco «Aramis»

Zuchthausstrafe von 18 Jahren bestätigt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Mord vor Disco «Aramis», in: Jusletter 6. November 2006
Es bleibt bei 18 Jahren Zuchthaus wegen Mordes und eventualvorsätzlichen Tötungsversuchs für einen heute 28-jährigen Bosnier, der im Jahre 2001 vor der Disco «Aramis» an der Zürcher Badenerstrasse seine Ex-Freundin erschossen und deren neuem Freund ins Bein geschossen hatte.

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