Anwaltspraktikum mit Bachelor – Anwalt nur mit Master oder Lizentiat
Der Bundesrat setzt das revidierte Anwaltsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Der Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom – oder wie bisher mit einem Lizentiat – einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde.
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