Jusletter

Brückensprung mit Kajak als Wagnis

Suva-Leistungen zu Recht halbiert

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Brückensprung mit Kajak als Wagnis, in: Jusletter 23. Oktober 2006
Die Suva hat ihre Leistungen für einen verunfallten Kajakfahrer zu Recht halbiert. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat auf Beschwerde des Wassersportlers bestätigt, dass sein Sprung mit dem Kajak von der sieben Meter hohen alten Aarebrücke in Olten versicherungsrechtlich als Wagnis einzustufen ist und die Unfallversicherung ihre Zahlungen deshalb kürzen durfte.

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