Jusletter

FZA/EFTA-Übereinkommen und soziale Sicherheit

Ein Überblick unter Berücksichtigung der bis Juni 2006 ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Koordinationsrecht

  • Autor/Autorin: Edgar Imhof
  • Rechtsgebiete: Europäisches Wirtschaftsrecht
  • Zitiervorschlag: Edgar Imhof, FZA/EFTA-Übereinkommen und soziale Sicherheit, in: Jusletter 23. Oktober 2006
Das koordinierende Sozialrecht des FZA/EFTA-Übereinkommens beruht auf fünf Grundsätzen. Bei konsequenter Anwendung dieser Grundsätze auf eurointernationale Fragestellungen kann die Lösung in einer Vielzahl von Fällen prognostiziert werden, ohne bereits die komplexen Bestimmungen der Koordinationsverordnung Nr. 1408/71 zu konsultieren. Der vorliegende Aufsatz stellt diese fünf Prinzipien anhand von Beispielen aus dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht dar. Weiter beschreibt er die Auswirkungen des FZA/EFTA-Übereinkommens auf die einzelnen Sozialversicherungszweige. Dabei wird die bis Juni 2006 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum materiellen Koordinationsrecht umfassend eingearbeitet.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Weitgehende Gleichbehandlung von EU/EFTA-Ausländer/innen mit Schweizer/innen
  • II. Schnittstellen zwischen Sozialhilfe und Aufenthaltsrecht
  • III. Die Stellung der Arbeitsmigrant/innen in den Systemen der sozialen Sicherheit (Sozialversicherungen)
  • A. Koordinierung, nicht Harmonisierung der nationalen Systeme
  • B. Die grundlegenden Koordinierungsprinzipien im Bereich der Sicherungssysteme
  • 1. Im Überblick
  • 2. Anwendbares Recht (Versicherungsunterstellung)
  • a) Ausschliesslichkeitsprinzip
  • b) Bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
  • c) Bei Beendigung der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
  • d) Für nichterwerbstätige Familienangehörige von Arbeitsmigrant/innen
  • 3. Geldleistungsexport durch Aufhebung von Wohnortsklauseln
  • 4. Wechselseitige Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten
  • 5. Gleichstellung ausländischer mit inländischen Sachverhalten qua Leistungsvoraussetzungen
  • 6. Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung
  • a) Begriffsbestimmung
  • b) Direkte Diskriminierungen
  • c) Indirekte Diskriminierungen
  • 7. Verwaltungszusammenarbeit
  • Welche Personen und welche Leistungen fallen genau unter die Verordnung Nr. 1408/71? – Subsidiäre Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots bei sozialen Vergünstigungen
  • 1. Persönlicher Anwendungsbereich
  • 2. Sachlicher Anwendungsbereich
  • D. Ausführungen zu den einzelnen Versicherungszweigen
  • 1. Arbeitslosenversicherung
  • 2. Kranken- und Mutterschaftsversicherung
  • 3. Berufsunfallversicherung
  • 4. Rentenversicherung
  • 5. Familienleistungen
  • E. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Begriffen des Wohnortes und des Aufenthalts
  • IV. Das Verbot der Diskriminierung bei sozialen Vergünstigungen
  • Literaturverzeichnis

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