Wer kontrolliert die Bundesanwaltschaft?
Gegenstand der Ausführungen bilden die Fragen um die Zuweisung der Staatsanwaltschaft zu Exekutive oder Legislative sowie um die Zuordnung und Ausgestaltung der Aufsicht. Der Autor befasst sich dabei insbesondere auch mit der Funktion der Staatsanwaltschaft nach dem Staatsanwaltschaftsmodell II gemäss Entwurf zur vereinheitlichten schweizerischen Strafprozessordnung. Die neue Machtfülle der Staatsanwaltschaft ruft nach einer umfassenden und fachkundigen Aufsicht. Die möglichen Modelle einer Regelung der Aufsicht werden skizziert und auf ihre konkreten Vor- und Nachteile untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Das heutige «Mischmodell» – Geteilte Aufgabe und geteilte Kompetenz
- 3. Gegenstand und Mittel der Aufsicht
- 4. Wieviel fachliche Aufsicht braucht es?
- 5. Zuordnung zu einer der staatlichen Gewalten und Aufsicht
- 6. Stärken und Schwächen möglicher Aufsichtsmodelle
- 6.1. Mischmodell: 6.1. Mischmodell: Aufteilung fachlicher und administrativer Aufsicht auf zwei staatliche Gewalten
- 6.2. Einheitliche 6.2. Einheitliche Aufsicht bei der Exekutive
- 6.3. Einheitliche 6.3. Einheitliche Aufsicht bei der Judikative
- 6.4. Einheitliche 6.4. Einheitliche Zusammenfassung bei einer Behörde sui generis
- 7. Persönliche Schlussfolgerung
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