Jusletter

Beiträge an Familienzulagensysteme: Steuern, Kausalabgaben oder Abgaben eigener Art?

Bemerkungen zu BGE 132 I 153

  • Autoren/Autorinnen: Philipp Egli / Laurence Andrée Uttinger
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Philipp Egli / Laurence Andrée Uttinger, Beiträge an Familienzulagensysteme: Steuern, Kausalabgaben oder Abgaben eigener Art?, in: Jusletter 2. Oktober 2006
Die Finanzierung der Familienzulagen, die im Kanton Jura für Kinder Nichterwerbstätiger gewährt werden, erfolgt durch Beiträge der Arbeitgeber. Das Bundesgericht hat diese Lösung für unzulässig erachtet (BGE 132 I 153). Im vorliegenden Beitrag wird die bundesgerichtliche Begründung aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht kontrovers diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. BGE 132 I 153
  • 1. Sachverhalt
  • 2. Erwägungen
  • 2.1 Formelles
  • 2.2 Materielles
  • II. Anmerkungen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht
  • 1. Sozialversicherung oder Sozialhilfe?
  • 2. Qualifikation der Sozialversicherungsbeiträge
  • 2.1 Steuern und Kausalabgaben – Tertium datur!
  • 2.2 Steuern, Kausalabgaben oder Abgaben eigener Art?
  • 2.3 Sozialversicherungsbeiträge als Abgaben eigener Art
  • 2.3.1 Begründung der Abgabenpflicht
  • 2.3.2 Grenzen der Abgabenpflicht
  • 2.3.3 Zweckbindung der Sozialversicherungsbeiträge
  • 3. Fazit
  • III. Anmerkungen aus steuerrechtlicher Sicht
  • 1. Zum Ergebnis
  • 2. Abgaberechtliche Einordnung der Beiträge für Familienzulagen
  • 2.1 Vorbemerkung
  • 2.2 Gedanken zur Einordnung
  • 3. Unausweichliche Folgefragen

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