Jusletter

Kein Alleingang im Weinland

Regierungsratsentscheid zur Klärschlammentsorgung bestätigt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Alleingang im Weinland, in: Jusletter 28. August 2006
Der Kläranlagenverband Weinland muss den in der Abwasserreinigungsanlage Marthalen anfallenden Klärschlamm entweder über die Schlammverbrennungsanlage Hard in Winterthur oder über die Schlammtrocknungsanlage Dübendorf entsorgen.

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