Jusletter

Unsauberer Vorschuss für Anwalt

Einziehung zugunsten Geschädigter beschränkt zulässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Unsauberer Vorschuss für Anwalt, in: Jusletter 29. Mai 2006
Nimmt ein Anwalt gutgläubig Geld unsauberer Herkunft als Vorschuss auf sein Honorar entgegen, wird dieses legalisiert, soweit dafür ebenfalls gutgläubig im Rahmen des vereinbarten Mandats Leistungen erbracht werden. Was im Zeitpunkt, da der Anwalt von der kriminellen Herkunft des Geldes erfährt, noch übrig ist, kann dagegen von den Strafbehörden zugunsten der Geschädigten einbezogen werden.

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