Öffentlichkeitsgesetz ab 1. Juli 2006 in Kraft
Jede Person soll einfach und rasch Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2006 das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung und die Ausführungsverordnung auf den 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt.
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