Vertikale Preis- und Gebietsabreden unter dem revidierten Kartellgesetz
Eine ökonomisch-rechtliche Perspektive
Mit dem Vermutungstatbestand, vertikale Preis- und Gebietsabreden beseitigen wirksamen Wettbewerb, enthält das 2003 revidierte Kartellgesetz eine wichtige Neuerung, welche den Wettbewerbsstandort Schweiz verbessern kann und soll. Da jedoch in der Wissenschaft und in der Praxis umstritten ist, in welchen Fällen diese Vermutung widerlegt werden kann, zeigt dieser Beitrag mittels ökonomischer Theorie, welche Auswirkungen die erwähnten Abreden auf den Wettbewerb haben. Insbesondere werden die Erkenntnisse der allgemeinen ökonomischen Theorie spezifisch auf die Schweiz angewandt. Dabei wird klar, dass eine Widerlegung der Vermutung nur in wenigen Fällen möglich sein sollte, da der Intrabrand-Wettbewerb für die Schweiz von entscheidender Bedeutung ist, da dieser wirksam eine volkswirtschaftlich schädliche Marktabschottung gegenüber dem Ausland verhindert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Warum eine ökonomische Perspektive?
- 2.1 Der Zweck des Kartellgesetzes
- 2.2 Vermutung nach Art. 5 Abs. 4 KG
- 2.3 Wettbewerbsschutz
- 3. Die Ökonomie vertikaler Preis- und Gebietsabreden
- 3.1 Ökonomische Begründungen
- 3.1.1 Doppelte Marginalisierung
- 3.1.2 Service- und Marketing-Trittbrettfahren
- 3.2 Wettbewerbseffekte vertikaler Preis- und Gebietsabreden
- 3.2.1 Schutz ineffizienter Händler – zu viel Absatzförderung
- 3.2.2 Marktzutrittsschranken
- 3.2.3 Kollusion – Händler oder Hersteller
- 3.2.4 Marktmacht – lokales Monopol
- 3.2.5 Preisdiskriminierung
- 3.2.6 Mehr Interbrand-Wettbewerb?
- 3.3 Abreden über Höchstpreise
- 3.4 Zusammenfassung
- 4. Preis- und Gebietsabreden nach EU- und US-Rechtsprechung
- 4.1 EU
- 4.1.1 Preisabreden
- 4.1.2 Gebietsabreden
- 4.2 USA
- 4.2.1 Preisabreden
- 4.2.2 Gebietsabreden
- 5. Vertikale Preis- und Gebietsabreden in der Schweiz
- 6. Folgerungen für die Anwendung des Kartellgesetzes
- 6.1 Zweckartikel und Anwendungsbereich
- 6.2 Art. 5 Abs. 4 KG, Vermutungstatbestand und Widerlegung
- 6.2.1 Innenwettbewerb – Intrabrand-Wettbewerb
- 6.2.2 Aussenwettbewerb – Interbrand-Wettbewerb
- 7. Zusammenfassung
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