Stellungnahme zu Art. 32 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 Asylgesetz
Asylgesetzrevision: Kontroversen über Asylgesetz Art. 32 betreffend Nichteintreten, wenn Asylsuchende den Behörden innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs keine Reise- oder Identitätspapiere abgeben und wann dieser Artikel keine Anwendung findet (Art. 32. Abs. 2 und 3).
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