Auskunft über internationalen Haftbefehl
Das Bundesamt für Justiz (BJ) darf Ausländern keine Auskunft darüber erteilen, ob sie von ihrem Heimatland via Interpol international zur Verhaftung ausgeschrieben sind. Laut Bundesgericht ist dies einzig Sache der zuständigen Behörden des Heimatstaates.
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