Verordnung mit Massnahmen gegen Hooligans geht in Vernehmlassung
Die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I), die in der Frühjahrssession 2006 vom Parlament beschlossen wurden, werden auf Verordnungsstufe umgesetzt. Um volle Transparenz zu schaffen und um Zeit zu gewinnen, hat der Bundesrat noch während der laufenden Referendumsfrist einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die geplanten Massnahmen des Bundes konkretisiert.
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