Jusletter

Aktivieren statt Versorgen

Zur Bedeutung der arbeitsmarktlichen Massnahmen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung

  • Autor/Autorin: Agnes Leu
  • Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: Agnes Leu, Aktivieren statt Versorgen, in: Jusletter 13. Februar 2006
Die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik muss den Arbeitslosen den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen statt sie nur zu alimentieren – das für den Lebensunterhalt benötigte Geld soll möglichst wieder selbst verdient werden können. Um dies zu erreichen, braucht es im Bereich der Arbeitslosenversicherung gut ausgebaute und effizient einsetzbare arbeitsmarktliche Instrumente wie die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Dieser Beitrag soll eine Übersicht über die Möglichkeiten der Arbeitslosenversicherung im Bereich der AMM aufzeigen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Zweck und Grundsätze der AMM
  • 1. Was bezwecken die AMM?
  • 2. Grundsätze im Bereich der AMM
  • 2.1. Förderung der beruflichen Qualifikation (Strukturwandel)
  • 2.2. Verminderung von Langzeitarbeitslosigkeit (Beschäftigungstherapie)
  • 2.2.1 Langzeitarbeitslosigkeit und ihre Bedeutung für den Arbeitsmarkt als Ganzes
  • 3. Forderungen an den Gesetzgeber
  • 4. Angestrebtes Ziel der Verlagerung
  • III. Die Bedeutung der AMM
  • IV. Die Anspruchsvoraussetzungen zur Teilnahme an AMM
  • 1. Grundsatz
  • 2. Die Bedeutung von Art. 8 AVIG
  • 3. Die verschiedenen Arten von AMM
  • 4. Die materiellen Anspruchsvoraussetzungen der AMM im Kurzüberblick
  • VI. Würdigung
  • Literaturverzeichnis

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