Jusletter

Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze

Eidgenossenschaft haftet nicht fürs «Obligatorische»

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze, in: Jusletter 21. November 2005
Die Eidgenossenschaft muss für die Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze nur so weit aufkommen, wie die Bodenbelastung vom militärischen Schiessbetrieb herrührt. Für die von der ausserdienstlichen Schiesspflicht stammenden Altlasten muss sie nicht einstehen.

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