Illegaler Hyperlink des Heise-Verlags? – Pressefreiheit beschränkt
Zu Recht ist der Heise-Verlag in Bezug auf das Urteil des OLG München vom 28. Juli 2005 – 29 U 2887/05 – nunmehr nach Karlsruhe gegangen, um das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Denn die Entscheidung enthält eine Reihe von Mängeln, insbesondere auch verfassungsrechtlicher Art.
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