Jusletter

Rückzug des Rechtsvorschlags

Erklärung gegenüber dem Gläubiger genügt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Rückzug des Rechtsvorschlags, in: Jusletter 17. Oktober 2005
Unterschreibt der Schuldner dem Gläubiger eine Erklärung, wonach er einen Rechtsvorschlag zurückzieht, ist dieser Rückzug grundsätzlich gültig.

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