Verurteilung Loretans «weitgehend bestätigt»
Beschwerde im Fall Leukerbad nur teilweise gutgeheissen
Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des im Zusammenhang mit dem Leukerbad-Debakel wegen Betrugs und anderer Delikte zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilten Otto G. Loretan teilweise gutgeheissen und den Schuldspruch des Walliser Kantonsgerichts aufgehoben.
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