Jusletter

Horizontale oder vertikale Abrede?

Schnittstellen und Abgrenzungskriterien

  • Autoren/Autorinnen: Alain Raemy / Monique Luder
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: Alain Raemy / Monique Luder, Horizontale oder vertikale Abrede?, in: Jusletter 17. Oktober 2005
In der Praxis bereitet die Zuordnung einer Wettbewerbsabrede als horizontale oder vertikale Abrede meist keine besonderen Schwierigkeiten. Bei gewissen Konstellationen, insbesondere bei Vertikalabreden zwischen Wettbewerbern sowie bei Bündeln von Vertikalabreden und bei der Kombination vertikaler mit horizontalen Abreden, bereitet die Qualifikation der Abreden aber bisweilen Probleme. Der vorliegende Beitrag soll diese Abgrenzungsprobleme darstellen und Kriterien für die Zuordnung aufzeigen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Relevanz der Unterscheidung
  • III. Abgrenzungsfragen
  • IV. Vertriebsabreden zwischen Wettbewerbern
  • 1. Dual Distribution
  • 2. Vertriebsabreden zwischen Wettbewerbern im europäischen Recht
  • a. Definition vertikaler Abreden
  • b. Freistellung bestimmter nicht-wechselseitiger Abreden
  • 3. Vertriebsabreden zwischen Wettbewerbern im schweizerischen Recht
  • a. Grenzen der Anlehnung an das europäische Recht
  • b. Analoge Anwendung der Definition vertikaler Abreden
  • c. Wechselseitige Vertriebsabreden zwischen Wettbewerbern
  • d. Nicht-wechselseitige Vertriebsabreden zwischen Wettbewerbern
  • 4. Gemischte Vereinbarungen
  • V. Abredenbündel
  • 1. Entscheide in Sachen Buchpreisbindung
  • 2. Würdigung
  • 3. Praktische Relevanz
  • 4. Exkurs: Europäische Bündeltheorie
  • VI. Zusammenfassung

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.