Jusletter

Der Fall Stanisic – Voraussetzungen einer vorläufigen Haftentlassung im Lichte der ICTY Rechtsprechung

  • Autor/Autorin: Marco Bundi
  • Rechtsgebiete: Internationaler Gerichtshof
  • Zitiervorschlag: Marco Bundi, Der Fall Stanisic – Voraussetzungen einer vorläufigen Haftentlassung im Lichte der ICTY Rechtsprechung, in: Jusletter 29. August 2005
Bislang kamen inhaftierte Angeklagte des ICTY (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia) nur sehr selten in den Genuss von provisorischen Haftentlassungen. Am Freitag, 22. Juli 2005, hat jedoch die Trial Chamber II des ICTY die vorläufige Haftentlassung von gleich drei Angeklagten, Mico Stanisic, Radivoje Miletic und Milan Gvero verfügt. Die Trial Chamber II hat die Voraussetzungen einer vorläufigen Entlassung im Sinne von Art. 65 der ICTY Rules sorgfältig geprüft und ist bei allen drei Angeklagten zum Schluss gekommen, dass eine Freilassung im Lichte aller zu berücksichtigenden Faktoren angemessen sei und hat in diesem Sinne die vorläufige Entlassung aus der Haft angeordnet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorgeschichte
  • 2. Die Anklage
  • 3. Die Eingaben der Parteien
  • 4. Die gesetzlichen Grundlagen
  • 5. Die Erwägungen der Trial Chamber II
  • 5.1. Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte vor Gericht erscheinen wird
  • 5.2. Wahrscheinlichkeit, dass vom Angeklagten eine Gefahr für Opfer, Zeugen oder andere Personen ausgeht
  • 6. Entscheidung der Trial Chamber II
  • 7. Abschliessende Bemerkungen

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