Maximalbetrag für Umbau zu Invalidenfahrzeug
Bestätigte Obergrenze von 25´000 Franken
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat für den Umbau eines Wagens in ein Invalidenfahrzeug zulasten der Invalidenversicherung (IV) zu Recht eine Kostenobergrenze von 25´000 Franken festgelegt.
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