Jusletter

Maximalbetrag für Umbau zu Invalidenfahrzeug

Bestätigte Obergrenze von 25´000 Franken

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Maximalbetrag für Umbau zu Invalidenfahrzeug, in: Jusletter 15. August 2005
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat für den Umbau eines Wagens in ein Invalidenfahrzeug zulasten der Invalidenversicherung (IV) zu Recht eine Kostenobergrenze von 25´000 Franken festgelegt.

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