Aus für Berner Beleuchtungsabgabe
Verfassungswidrige Diskriminierung der Grundeigentümer
Die in der Stadt Bern seit den dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von den Grundeigentümern erhobene Beleuchtungsabgabe verstösst gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit (Art. 8).
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