Beschwerde von Kantonsräten gegenstandslos
Weiteres Urteil zu Medikamentenabgabe
Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde von acht Kantonsräten gegen die Medikamentenabgabe durch Ärzte als gegenstandslos abgeschrieben. Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung hatte mit Urteil vom vergangenen 9. März bereits eine Beschwerde von Apothekern in gleicher Sache gutgeheissen und den entsprechenden Beschluss des Regierungsrates aufgehoben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare