Zwingendes Splitting
Scheidungsvereinbarung ohne Einfluss auf Rentenberechnung
Die Vorschriften über die Berechnung der Renten der AHV sind laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) grundsätzlich zwingender Natur und können nicht mit einer Vereinbarung abgeändert werden. Anders verhält es sich nur, soweit es um die Anrechnung von Erziehungsgutschriften bei geschiedenen oder unverheirateten Eltern geht, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
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