Schweizer Pass dank gespielter Ehe
Erleichterte Einbürgerung zu Recht nichtig
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) haben laut einem Urteil des Bundesgerichts zu Recht die erleichterte Einbürgerung eines Mannes für nichtig erklärt, der dank einer formellen Heirat mit einer um 26 Jahre älteren Schweizerin den Schweizer Pass erhielt und sich kurze Zeit danach wieder scheiden liess.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare