Jusletter

Anmerkungen zu den Urteilen des Einzelrichters des Amtsgerichts Willisau vom 12. Juli 2004 sowie des Einzelrichters des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 14. Juni 2004

  • Autor/Autorin: Oliver Sidler
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Zitiervorschlag: Oliver Sidler, Anmerkungen zu den Urteilen des Einzelrichters des Amtsgerichts Willisau vom 12. Juli 2004 sowie des Einzelrichters des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 14. Juni 2004, in: Jusletter 8. November 2004
Seit dem 1. April 2004 ist es den Inhabern von 0900-, 0901- und 0906-Nummern untersagt, ihren Kundinnen und Kunden das Herunterladen von PC-Dialern für die Einwahl ins Internet über ihre Mehrwertdienstnummer anzubieten. Und gemäss dem seit 1. Juli dieses Jahres geltenden Art. 11a Abs. 5 der Preisbekanntgabeverordnung darf bei Mehrwertdiensten, die über Internet- oder Datenverbindungen angeboten werden, dem Kunden nichts in Rechnung gestellt werden, dessen Preis ihm nicht zuvor in gut sichtbarer und deutlich lesbarer Schrift bekannt gegeben worden ist. Zusätzlich müssen die auflaufenden Gebühren in ständig gut sichtbarer und deutlich lesbarer Schrift bekannt gegeben werden.

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