Persilschein mit Verfalldatum
Aargauer Wahlsystem einstweilen nicht verfassungwidrig
Der Kanton Aargau darf zwar die für Februar 2005 vorgesehenen Wahlen in den massiv verkleinerten Grossen Rat nach den neuen Regeln durchführen, danach aber wird er Anpassungen vornehmen müssen.
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