Jusletter

Anspruch auf Umschulung durch Militärversicherung

Erst ab 20 Prozent Einkommenseinbusse

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Militärversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Anspruch auf Umschulung durch Militärversicherung, in: Jusletter 18. Oktober 2004
Die Militärversicherung hat für die Kosten einer Umschulung nur aufzukommen, wenn die versicherte Person wegen einer dauernden Behinderung einen Minderverdienst von mindestens rund 20 Prozent hinnehmen muss.

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