Jusletter

Nur ständig tätige Anwälte auflisten

Europäische Freizügigkeit für Advokaten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Nur ständig tätige Anwälte auflisten, in: Jusletter 4. Oktober 2004
Der Eintrag in die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Liste der Anwälte aus Staaten der EU oder der EFTA, die vor Schweizer Gerichten auftreten dürfen, setzt eine ständige Aktivität in der Schweiz voraus. Eine bloss im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in der Schweiz gelegentlich ausgeübte Anwaltstätigkeit genügt dafür laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht.

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