Jusletter

Untersuchung gegen Ruag kann weitergehen

Zu Recht kein Privatkläger zugelassen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: fel., Untersuchung gegen Ruag kann weitergehen, in: Jusletter 4. Oktober 2004
Der Garagist, der im September 2003 im Zusammenhang mit dem Verkauf von ausgemustertem Armeematerial durch eine Anzeige eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Angestellte des Rüstungskonzerns Ruag in Gang gesetzt hatte, muss nicht als Privatkläger zugelassen werden.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.