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Liebe Leserinnen und Leser

Der französische Frühsozialist Pierre Joseph Proudhon hat einmal gesagt, Eigentum sei Diebstahl («la propriété, c´est le vol»). Jeder Mensch dürfe nur so viel besitzen, wie für seinen Lebensunterhalt nötig sei. Für einen Bauern oder eine Bäuerin bildet das Eigentum am oder mindestens der Besitz von Boden notwendige Lebensgrundlage. RA und Notar Dr. iur. Roland Pfäffli widmet sich in seinem Beitrag dem bäuerlichen Bodenrecht und präsentiert eine umfassende systematische Darstellung der einzelnen Rechtsfragen.

Ob eine Krankenkasse psychiatrische Pflegeleistungen, die zu Hause erbracht wurden, aus der Grundversicherung bezahlen muss, weiss RA Christoph Lüthy. Er bespricht vier aktuelle kantonale Urteile.

Prof. Dr. iur. RA Urs R. Behnisch richtet sein kritisches Augenmerk auf das steuerrechtliche Urteil 2A.331/2003 vom 11. Juni 2004 und das in der Folge publizierte Rundschreiben der ESTV vom 8. September 2004. Er führt u.a. aus, das Bundesgericht habe «mit der Transponierungs- und (erweiterten) indirekten Teilliquidationstheorie faktisch eine Beteiligungsgewinnsteuer eingeführt, die im Wesentlichen auf steuersystematischen Erwägungen beruhe».

Prof. Dr. iur. Andreas Lienhard macht sich Gedanken zum Thema Regulierungsdichte.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter