Haftung AOL's für fremde eingestellte Inhalte
Urteil (29 U 3282/00) des OLG München vom 8.3.2001
Der nachfolgende Beitrag gibt ein im deutschen Schrifttum vielzitiertes Urteil (29 U 3282/00) des Oberlandesgerichts München vom 8. März 2001 wieder. Es handelt sich um einen Entscheid, in dem der Internetprovider AOL wegen des Angebots raubkopierter MIDI-Files, die durch User in seinem Forum angeboten wurden, zu Schadensersatz verurteilt wurde.
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