Keine neue Abstimmung zu Landkauf in Elsau
Beschwerde in Lausanne abgewiesen
Die Politische Gemeinde Elsau braucht nicht noch einmal über den Kauf einer Landwirtschaftsparzelle abzustimmen, der an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2001 mit 149 gegen 109 Stimmen beschlossen worden war. Wie zuvor schon der Bezirksrat Winterthur und der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun auch das Bundesgericht die gegen die Abstimmung erhobenen Einwände abgewiesen und den Volksentscheid bestätigt.
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