Wettbewerbswidrigkeit von Suchmaschinenspamming
Urteil (44 O 166/03) des Landgerichts Essen vom 26. Mai 2004
Gemäss dem vorliegenden Urteil (44 O 166/03) des Landgerichts Essen vom 26.05.2004 ist die lexikonartige Auflistung vieler hundert HTML-Metatags ohne inhaltlichen Zusammenhang zur Internetseite wettbewerbswidrig. Diese so geartete Nutzung von Begriffen im Quellcode einer Website führe zu einem unlauteren Wettbewerbsvorsprung. Die derartige Gestaltung einer Website nutze die technischen Schwächen von Suchmaschinen aus, um sich bei der Anzeige von Suchergebnissen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
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