Jusletter

Keine Haftung von eBay für eingestellte Inhalte

Urteil (6 U 161/02) des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16. Dezember 2003

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Haftung von eBay für eingestellte Inhalte, in: Jusletter 30. August 2004
Gemäss einem Urteil (6 U 161/02) des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.2003 haftet ein Internet-Auktionshaus nach dem Teledienstegesetz (§ 5 Abs. 1) nicht für gesetzeswidrigen Inhalt, sofern es sich um fremde Informationen handelt, die sich das Auktionshaus nicht «zu eigen» macht. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.