Jusletter

Erfolglose Beschwerde René Osterwalders

Keine Begutachtung des Kinderschänders

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Nicht freiheitsentziehende Sanktionen
  • Zitiervorschlag: fel., Erfolglose Beschwerde René Osterwalders, in: Jusletter 30. August 2004
Der unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung zu siebzehn Jahren Zuchthaus verurteilte Kinderschänder René Osterwalder muss nicht neu begutachtet werden. Auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der Osterwalder dies durchsetzen wollte, ist das Bundesgericht nicht eingetreten.

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