Vernehmlassung betreffend Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen
Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft wird durch ein flankierendes Bundesgesetz ergänzt. Der Bundesrat hat am 18. August 2004 beschlossen, ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Dieses dauert bis am 10. September 2004.
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