Jusletter

Öffentlich ist, was nicht strikt privat ist

Ausweitung der Strafbarkeit rassistischer Äusserungen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
  • Zitiervorschlag: fel., Öffentlich ist, was nicht strikt privat ist, in: Jusletter 23. August 2004
Ob eine rassistische Äusserung öffentlich erfolgt ist und bestraft wird, will das Bundesgericht künftig nicht mehr aufgrund quantitativer Kriterien beurteilen. Vielmehr gilt nunmehr alles als öffentlich, was nicht im engen privaten Rahmen gesagt worden ist. Damit wird die Anwendung des Rassismus-Artikels erheblich ausgeweitet.

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