Jusletter

Geladene und entsicherte Gewehre in der Wohnung

Einziehung von Schusswaffen zulässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: fel., Geladene und entsicherte Gewehre in der Wohnung, in: Jusletter 26. Juli 2004
Das Bundesgericht hat die definitive Einziehung von insgesamt zehn Schusswaffen bestätigt, die im Februar 1999 von der Kantonspolizei Luzern beschlagnahmt worden waren.

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