Urteil mit Fragezeichen
Hanfanbau zur Drogengewinnung
Wegen unerlaubten Anbaus von «Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln» kann nur bestraft werden, wer vorsätzlich oder wenigstens eventualvorsätzlich handelt, wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
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