Jusletter

Sniper-Software als Strohmann

Urteil (15 O 704/02) des LG Berlin vom 11. Februar 2003

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sniper-Software als Strohmann, in: Jusletter 19. Juli 2004
Im vorliegenden Urteil (15 O 704/02) vom 11. Februar 2003 verneint das Landgericht Berlin die Unlauterkeit einer sog. Sniper-Software. «Denn letztlich ist die Sniper-Software nichts anderes als der für den abwesenden Interessenten im Saal präsente aber weisungsgebundene Strohmann in einer echten Versteigerung, und damit systemimmanent.»

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