Kinderleichtes Bremsen
Keine Haftung für Schlittelunfall
Die Sattel-Hochstuckli AG haftet nicht für einen Unfall, der sich im September 1996 auf der von ihr betriebenen Sommerschlittelbahn «Stuckli-Run» ereignet hatte. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Kantonsgerichts Schwyz bestätigt, das wie zuvor schon das Bezirksgericht Schwyz die Klage einer verletzten Frau abgewiesen hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare