Abfuhr trotz Rückzug der Beschwerde
Eigentümliches Verfahrensrecht im Steuerbereich
Im Steuerrekursverfahren kann eine Veranlagung auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) zuungunsten des Steuerpflichtigen abgeändert werden, obwohl der Steuerpflichtige seinen Rekurs zurückgezogen hat. Eine sogenannte Reformatio in Peius trotz Rückzug der Beschwerde war nach dem früher geltenden Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt) zulässig (Urteil 2A.201/1993). Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Erlass des DBG an der früheren Rechtslage gemäss BdBSt etwas ändern wollte.
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