Jusletter

Auslegung der Geldwäschereiverordnung Kst – Definition der fünf Mitarbeiter

Ergänzungen der Rubrik FAQ der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Jurius, Auslegung der Geldwäschereiverordnung Kst – Definition der fünf Mitarbeiter, in: Jusletter 14. Juni 2004
Die Kontrollstelle hat am 26. Mai 2004 die Rubrik FAQ mit Antworten auf Auslegungsfragen bezüglich ihrer Verordnung über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre ergänzt. Die Fragen betreffen die Definition der fünf Mitarbeiter gemäss der Verordnung.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.